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der wpressprofi.com

Premium-Agenturbedingungen für Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing und digitale Dienstleistungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen wpressprofi.com (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
  2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartei, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§2 Vertragsschluss / Angebotsannahme

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Angebotsannahme,
    • E-Mail-Bestätigung,
    • elektronische Zustimmung,
    • oder Projektbeginn.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§3 Leistungsumfang / Creative Discretion

  1. Maßgeblich ist ausschließlich das schriftliche Angebot.
  2. Die Agentur besitzt volle kreative und technische Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung.
  3. Künstlerische / gestalterische Entscheidungen stellen keinen Mangel dar, solange sie dem Briefing entsprechen.
  4. Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder marketingbezogenen Erfolg.

§4 Projektstruktur / Produktionsphasen

  1. Projekte werden in Produktionsphasen aufgeteilt:
  • Strategie / Konzeption
  • Wireframe / UX
  • Design
  • Entwicklung
  • QA / Testing
  • Deployment / Go-Live
  1. Jede Phase ist eigenständig abrechenbar.
  2. Mit Freigabe einer Phase gilt diese endgültig genehmigt.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit.
  2. Verzögerungen des Kunden verlängern Deadlines automatisch.
  3. Erfolgt 14 Tage keine Rückmeldung, darf die Agentur das Projekt pausieren.
  4. Erfolgt 30 Tage keine Rückmeldung, gilt das Projekt als eingefroren.

§6 Projekt-Reaktivierungsgebühr

  1. Wird ein pausiertes Projekt nach über 30 Tagen fortgesetzt, fällt eine Reaktivierungsgebühr von 15 % des ursprünglichen Projektwertes, mindestens jedoch 250 EUR netto, an.
  2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, pausierte Projekte priorisiert wieder aufzunehmen.

§7 Scope Creep / Zusatzleistungen

  1. Jegliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Scopes gelten als Zusatzleistungen.
  2. Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand oder Zusatzangebot vergütet.
  3. Bereits begonnene Zusatzarbeiten gelten als beauftragt, sobald der Kunde diese schriftlich, mündlich oder konkludent veranlasst.

§8 Rush Fee / Expressumsetzung

  1. Für beschleunigte Projektbearbeitung unter verkürzten Deadlines kann eine Rush Fee von bis zu 30 % erhoben werden.
  2. Die Höhe bestimmt sich nach Dringlichkeit und Ressourceneinsatz.

§9 Vergütung / Zahlungsstruktur

  1. Standard-Zahlungsmodell:
  • 50 % Projektstart
  • 50 % vor Übergabe
  1. Rechnungen sind binnen 5 Tagen fällig.
  2. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung ist die Agentur berechtigt, die Webseite zu deaktivieren bis die Zahlung eingetroffen ist. 
  3. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungspflicht der Agentur.

§10 Kill Fee / Kündigung durch Kunden

  1. Kündigt oder stoppt der Kunde das Projekt nach Auftragserteilung ohne wichtigen Grund, bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
  2. Mindestens schuldet der Kunde:
  • 30 % des Gesamtvolumens bei Kündigung vor Projektstart
  • 50 % während laufender Produktion
  • 90 % nach Design-/Entwicklungsbeginn.
  1. Nach vollständiger Fertigstellung ist die volle Vergütung geschuldet.

§11 Abnahme / Freigabefiktion

  1. Der Kunde hat Leistungen binnen 7 Werktagen zu prüfen.
  2. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige binnen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Eine Live-Schaltung/Nutzung gilt stets als vollständige Abnahme.

§12 Revisionen / Feedbackschleifen

  1. Enthalten sind ausschließlich die im Angebot definierten Korrekturschleifen.
  2. Weitere Revisionen werden gesondert berechnet.
  3. Eine Revision umfasst nur kleinere Anpassungen, keine Neukonzeption.

§13 Nutzungsrechte / IP Protection

  1. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
  2. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
  3. Nutzungsrechte können nach deutschem Urheberrecht vertraglich eingeräumt werden; klare Regelungen hierzu sind üblich.
  4. Bei Zahlungsverzug ist jede Nutzung untersagt.
  5. Die Agentur kann bis Zahlung verlangen:
  • Sperrung der Website
  • Entfernung veröffentlichter Designs
  • Unterlassung weiterer Nutzung.

§14 Source Code / Rohdateien / Herausgabe

  1. Herausgegeben werden ausschließlich Endprodukte.
  2. Kein Anspruch besteht auf:
  • offene Arbeitsdateien
  • Quellprojektdateien
  • Figma-/Adobe-Dateien
  • Development-Branches
  • unkompilierte Assets
  • interne Dokumentation.
  1. Herausgabe nur gegen separate Buyout-Vereinbarung.

§15 Buyout / Exklusivrechte

  1. Vollständige Übertragung sämtlicher Nutzungs-/Eigentumsrechte erfolgt nur bei gesonderter Buyout-Vereinbarung.
  2. Ohne Buyout verbleiben sämtliche erweiterten Rechte bei der Agentur.

§16 Haftungsbeschränkung

  1. Haftung unbeschränkt nur bei:
  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Körper-/Gesundheitsschäden.
  1. Im Übrigen beschränkt auf den Netto-Auftragswert.
  2. Keine Haftung für:
  • entgangenen Gewinn
  • SEO-Rankings
  • Kampagnenerfolge
  • Conversion-Ziele
  • Drittanbieter-Ausfälle
  • Plugin-/API-Ausfälle.

§17 Haftungsfreistellung durch Kunden

  1. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus bereitgestellten Inhalten resultieren.
  2. Dies gilt insbesondere für:
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Markenrechtsverletzungen
  • DSGVO-/Datenschutzverstöße
  • Wettbewerbsverstöße.

§18 Wartung / Support

  1. Nach Projektabschluss endet jede Supportpflicht automatisch.
  2. Support/Wartung nur auf Basis separater Vereinbarung.

§19 Referenznutzung / Publicity Rights

  1. Die Agentur darf sämtliche Projekte öffentlich als Referenz nutzen.
  2. Dies umfasst:
  • Website/Portfolio
  • Social Media
  • Präsentationen
  • Pitches
  • Werbematerialien.

§20 White-Label / Geheimhaltung

  1. White-Label-Leistungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
  2. Ohne White-Label-Vereinbarung darf die Agentur ihre Urheberschaft nennen.

§21 Gerichtsstand / Rechtswahl

  1. Es gilt UK Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, soweit zulässig.

§22 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für SEO-Dienstleistungen der wpressprofi.com

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen wpressprofi.com (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing und damit verbundene Beratungsleistungen.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
  3. Diese AGB gelten sowohl für einmalige Projektleistungen als auch für laufende SEO-Betreuungsverträge.

 

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von SEO-Dienstleistungen, insbesondere:
  • technische SEO-Analysen,
  • OnPage-Optimierungen,
  • OffPage-Maßnahmen,
  • Keyword-Recherche,
  • Content-/SEO-Beratung,
  • Wettbewerbsanalysen,
  • Local SEO,
  • Linkbuilding,
  • SEO-Monitoring / Reporting,
  • Strategieentwicklung und Beratung.
  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.
  2. Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rankingbezogenen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.

 

§3 Kein Erfolgsgarantie / Kein Werkvertrag

  1. Die Agentur schuldet ausdrücklich keinen bestimmten Ranking-Erfolg, keine Top-Platzierungen und keine garantierte Umsatz-/Lead-Steigerung.
  2. SEO-Leistungen werden als Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
  3. Ranking-Veränderungen unterliegen externen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere:
    • Algorithmus-Updates von Suchmaschinen,
    • Wettbewerbsverhalten,
    • technische Drittanbieter-Probleme,
    • Marktveränderungen.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Dies umfasst insbesondere:
    • CMS-/Hosting-/FTP-/Analytics-/Search Console-Zugänge,
    • Ansprechpartner für Freigaben,
    • technische Ansprechpartner / Entwicklerkontakte.
  3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt die Vergütungspflicht unberührt.

 

§5 Leistungsdurchführung / Fremdabhängigkeit

  1. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte/Subunternehmer einzusetzen.
  2. SEO-Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt geltenden Best Practices.
  3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen durch:
    • Google-/Bing-/Suchmaschinen-Updates,
    • Drittanbieter-Plugins/Tools,
    • Hosting-/Server-Probleme.

 

§6 Vergütung / Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug fällig.
  4. Bei laufenden SEO-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
    • Leistungen auszusetzen,
    • Reports/Analysen zurückzuhalten,
    • Verzugszinsen geltend zu machen.

 

§7 Vertragslaufzeit / Mindestlaufzeit / Kündigung

  1. Laufende SEO-Betreuungsverträge haben die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart:
    • Mindestlaufzeit: 6 Monate.
  3. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

§8 Reporting / Kommunikation

  1. Die Agentur stellt dem Auftraggeber in vereinbarten Intervallen Reports / Statusberichte zur Verfügung.
  2. Reports dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keine Erfolgsgarantie.
  3. Kommunikation erfolgt über die vereinbarten Kanäle (z. B. E-Mail, Calls, Projekttools).

 

§9 Änderungswünsche / Zusatzleistungen

  1. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
  2. Dies gilt insbesondere für:
    • zusätzliche Landingpages,
    • Extra-Audits,
    • Workshops / Meetings,
    • Sonderanalysen / Wettbewerbsanalysen.

 

§10 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt nur bei:
    • Vorsatz,
    • grober Fahrlässigkeit,
    • Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
  3. Die Haftung ist im Übrigen auf die Höhe des letzten 6-monatigen Vertragsvolumens begrenzt.
  4. Keine Haftung besteht insbesondere für:
    • Rankingverluste,
    • Traffic-Schwankungen,
    • Umsatzverluste,
    • algorithmische Abstrafungen ohne Verschulden der Agentur.

 

§11 Haftungsfreistellung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig sind.
  2. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund bereitgestellter Inhalte entstehen.

 

§12 Nutzungsrechte / Arbeitsergebnisse

  1. Sämtliche Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber nach vollständiger Zahlung genutzt werden.
  2. Strategien, Analysen, Reportings und Konzepte verbleiben geistiges Eigentum der Agentur, soweit keine ausdrückliche Übertragung vereinbart wurde.
  3. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur.

 

§13 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller geschäftlichen und technischen Informationen.
  2. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.

 

§14 Referenznennung

  1. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

 

§15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt UK Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.
  3. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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